Versicherungslösungen

Haftpflichtversicherungen

Haftpflichtversicherungen

Haftpflichtversicherungen schützen den Versicherungsnehmer sowie sein Unternehmen vor den finanziellen Folgen eines gegen ihn gerichteten gesetzlichen Schadenersatzanspruches.

Abhängig vom gewählten Versicherungsumfang bieten Haftpflichtversicherungen Schutz gegen die gesetzliche Verpflichtung zum Schadenersatz für Risiken, die sich aus dem versicherten Betrieb ergeben. Ergänzt wird eine solche Betriebshaftpflichtversicherung sie zum Beispiel durch die Umwelthaftpflicht-, Umweltschaden- oder auch die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung. Jede Haftpflichtversicherung prüft zunächst die Haftungsfrage, wehrt unbegründete Ansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen Dritter frei.

Die wichtigsten Haftpflichtversicherungen

  • Betriebshaftpflichtversicherung (BHV)
  • Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung
  • Rückrufkostenversicherung
  • Umwelthaftpflichtversicherung (UHV)
  • Umweltschadenversicherung (USV)
  • Vermögensschaden-/ Berufshaftpflichtversicherung

Ihr Ansprechpartner

Thorsten Molls

+49 211 13993-170

MollsT@schunck.de

Betriebshaftpflichtversicherung (BHV)

Eine Betriebshaftpflichtversicherung bietet Schutz vor den Ansprüchen Dritter bei Personen-, Sach- und mitversicherten Vermögensschäden im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit.

Typische über die BHV abgesicherte Risiken sind:

  • Die betrieblichen Hauptrisiken entsprechen der individuellen Betriebsbeschreibung (z. B. Produktion, Vertrieb, Handel, Dienstleistungen, Bauhaupt- und –nebenrisiken, Forschung und Entwicklung)
  • Die typischen betrieblichen Nebenrisiken wie beispielsweise Vermietung, Verpachtung, Eigenschaft als Bauherr, Eigentümer und Mieter von bebauten und unbebauten Grundstücken, Durchführen von betrieblichen Veranstaltungen usw.
  • Internethaftpflichtrisiko
  • Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung
  • Teilnahme an Arbeits- und Liefergemeinschaften
  • Besitz und Betrieb von nicht zugelassenen Fahrzeugen
  • Schäden aus Benachteiligung, insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG)
  • Schlüsselschäden
  • Schäden an gemieteten beweglichen und unbeweglichen Sachen
  • Schäden beim Rangieren fremder Kraftfahrzeuge
  • Be- und Entladeschäden

Wie sehen typische Schadenbeispiele in der Betriebshaftpflicht aus?

Die BHV deckt die wesentlichen Risiken aus der betrieblichen Tätigkeit ab. Ein klassisches Beispiel ist die Haftung für Personenschäden durch unterlassenes Streuen im Winter auf dem Betriebsgelände. Je nach betrieblicher Tätigkeit stehen unterschiedliche Risiken im Fokus.

Für ein produzierendes Unternehmen ist etwa der Versicherungsschutz für Schadensersatzansprüche elementar, die nach Auslieferung der Erzeugnisse bzw. dem Abschluss der Tätigkeiten erhoben werden. Zu denken ist hier etwa an Ein- und Ausbaukosten, Prüf- und Sortierkosten, Rückrufkosten und selbstverständlich Personenschäden durch sicherheitsrelevante Fehlfunktionen.

Bei Umzugsspediteuren ist auf eine sachgerechte Absicherung der Haftung etwa für Schäden im Treppenhaus des Umziehenden zu achten. Kontraktlogistiker sind immer häufiger Teil der Wertschöpfungskette von produzierenden Unternehmen – hier sind die vertraglichen Haftungsabreden genau zu prüfen, um den Deckungsumfang, etwa im Rahmen der erweiterten Produkthaftpflicht, risikogerecht anzupassen.

Häufig zu beobachten sind Regresse der Sachversicherer. Diese versuchen beispielsweise nach einem Brandschaden, bei dem schadensverursachenden Mieter oder Nachbarn ihre Aufwendungen zu regressieren. Neben der Qualität der Versicherungsbedingungen ist hier ein Hauptaugenmerk auf risikoadäquate Deckungssummen zu legen.

Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung

Die erweiterte Produkthaftpflicht ergänzt den Versicherungsschutz für Hersteller, Importeure und Händler durch die Mitversicherung von so genannten Produktvermögensschäden.

Wie sehen typische Schadenbeispiele in der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung aus?

Beispiel 1: Verunreinigungen beim Herstellungsprozess führen beim Abnehmer in der Weiterverarbeitung dazu, dass mangelhafte Fertigprodukte hergestellt werden, die nicht mehr verkäuflich sind.

Beispiel 2: Mangelhaft gelieferte Zulieferteile führen trotz Endkontrolle beim Abnehmer zu Folgeschäden an den hergestellten Produkten; außerdem muss der Abnehmer erhebliche Kosten aufwenden, um die fehlerhaften Zulieferteile aus anderen, bis dahin unbeschädigten Produkten auszubauen und mangelfreie Teile einzubauen.

Umwelthaftpflichtversicherung (UHV)

Die UHV schützt ein Unternehmen vor Haftpflichtansprüchen aus Schäden durch Umwelteinwirkungen. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch eine über die Luft, Wasser oder den Boden übertragene Umwelteinwirkung entstehen. Umweltschäden im Sinne des Umwelthaftungsgesetzes beschränken sich jedoch nur auf so genannte Drittschäden. Eine Haftung für Ökoschäden sieht das Gesetz nicht vor.

Besondere Beachtung verdient die Tatsache, dass das Umwelthaftungsgesetz, das letztlich für die Einführung der UHV verantwortlich war, generell eine verschuldensunabhängige Haftung für Gewerbetreibende sowie eine Gefährdungshaftung für besonders umweltgefährdende Anlagen vorsieht.

Wie sieht ein typisches Schadenbeispiel in der Umwelthaftpflichtversicherung aus?

Ein auf dem Betriebsgrundstück betriebener Kran stürzt um und beschädigt auf dem Nachbargrundstück einen oberirdischen Öltank. Die Gefahrstoffe laufen aus und versickern im Grundwasser.

Auf dem Betriebsgelände eines Lagerhalters entsteht ein Brand. Durch Funkenflug wird das Nachbargebäude in Brand gesetzt, umliegende Wohnhäuser werden durch die Rauchgase stark verschmutzt.

Verschmutzung eines Oberflächengewässers, so dass ein Kraftwerk die Entnahme von Kühlwasser einstellen muss.

Umweltschadenversicherung (USV)

Durch das in 2007 in Kraft getretene Umweltschadensgesetz haftet ein Gewerbetreibender gegenüber der Allgemeinheit für Schäden an der Biodiversität. Der Verursacher von Schäden an Flora, Fauna, Böden und Gewässern ist zu einer entsprechenden Sanierung verpflichtet.

Die Umweltschadensversicherung ergänzt die gängige Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung und umfasst als Grunddeckung Schäden an Böden, Gewässern und geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräumen außerhalb des eigenen Betriebsgeländes, die von Anlagen oder Tätigkeiten auf dem Betriebsgrundstück ausgehen. Versichert sind auch Tätigkeiten auf fremden Grundstücken sowie Schäden durch Produkte, die aufgrund eines Herstellerfehlers entstehen können. Über Zusatzbausteine können auch Schäden auf dem eigenen Grundstück und am Grundwasser versichert werden.

Wie sehen typische Schadenbeispiel in der Umweltschadenversicherung aus?

Eine Reinigungs- und Desinfektionsflüssigkeit gelangt durch einen Unfall auf dem Betriebsgelände durch die Hofentwässerung in einen Bach. Durch die Verunreinigung kommt es zu einem Fischsterben und zur Verschmutzung des Bachbettes. Das Bachbett muss durch Fachleute aufwändig gereinigt werden. Wenig später stellen die eingeschalteten Behörden fest, dass der Bachlauf zu einem Naturschutzgebiet gehört, das geschützte Arten, wie unter anderem die Flussmuschel und den Bachkrebs beherbergt. Um die Arten zu erhalten, ist eine aufwändige und kostspielige Wiederbesiedelung notwendig.

Welche Lösungen bietet die SCHUNCK GROUP?

Die SCHUNCK GROUP überprüft bestehende Versicherungsverträge und erstellt auf Basis einer individuellen Risikoanalyse eine Versicherungslösung, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt ist.

Ihre Vorteile

  • Eigene, marktführende Wordings – speziell zugeschnitten auf die individuelle Risikosituation des Unternehmens
  • Ständige Anpassung des Versicherungskonzeptes an sich ändernde Rahmenbedingungen etwa durch Gesetzesänderungen
  • Begleitung von internationalen Versicherungsprogrammen vor Ort
  • Weltweite Deckungen
  • Aktives Risikomanagement zur Schadenverhütung und -Reduzierung

Vermögensschaden-/ Berufshaftpflichtversicherung

Vermögensschadenversicherungen bieten Schutz für „echte“ Vermögensschäden, das heißt, für solche Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind und sich auch nicht aus Schäden dieser Art herleiten.

Wie sehen typische Schadenbeispiele in der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung aus?

  • Ein Hausverwalter lässt Mietforderungen gegen die Mieter verjähren.
  • Ein IT-Dienstleister plant für seinen Kunden die Errichtung eines IT-Netzwerks. Zum geplanten Betriebsbeginn stellt sich heraus, dass die Hardware für den Einsatzzweck
    ungeeignet und zudem völlig überdimensioniert ist.
  • Ein Rechtsanwalt versäumt für seinen Mandanten eine Berufungsfrist.
  • Ein Steuerberater missachtet Richtlinien der Finanzverwaltung, die seinen Mandanten begünstigen würden.

Unsere Experten beraten Sie gern – unabhängig und kompetent.